Zeiterfassung nach neuen Regeln

Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben wird, weil damit mehr Kontrolle besteht. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing nannte die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter einen Paukenschlag.

Mit seinem Grundsatzurteil preschte das Bundesarbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes vor. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umzusetzen.

Gallner, Vorsitzende Richterin des Ersten Senats, verwies auf einen Passus im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitgeber verpflichte, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagte sie in der Verhandlung.

Quelle : FAZ.NET

Als Folge von dem Thema Home Office und anderen Bereichen wird das Thema Vertrauensarbeitszeit wahrscheinlich nicht mehr lange so bleiben können wie es ist.

da wir immer mehr eine Dienstleistungsgesellschaft werden und die Lohnkosten aufgrund der Energiekrise deutlich steigen werden ist es immer wichtiger zu erkennen wofür die Zeiten verbraucht werden und effizienter zu werden

deshalb halten wir es für sinnvoll dass sich die Unternehmen mit diesem Thema beschäftigen und überlegen wie sie aus dem Problem für sich eine Lösung schaffen können

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